AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen dem Besteller und dem Vertragspartner für alle über die Marke GlanPark geschlossenen Verträge, der Firma Glander Farben und Wohnstore e.K., Auf den Blöcken 12, 21337 Lüneburg, Amtsgericht Lüneburg, Register-Nr. HRA 201621, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE283481269 vertreten durch Kay-Christian Glander (nachfolgend Vertragspartner genannt). Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 ÜBERLASSENE UNTERLAGEN

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheber- rechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERZUG

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Besteller hat keinen Anspruch auf eine Rechnung in Papierform. Der Vertragspartner übermittelt eine elektronische Rechnung unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an eine elektronische Rechnungsstellung.

§ 4 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht .

§ 5 LIEFERZEIT, LIEFERBEDINGUNGEN UND PREISE

Vom Vertragspartner genannte Liefertermine sind prinzipiell nicht bindend. Liefertermine und Lieferzeiten können jederzeit geändert werden. Dies gilt sowohl für schriftlich als auch mündlich vereinbarte Liefertermine. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Vertragspartner berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Bei Aufträgen unter 700,- € Warennettowert erfolgt die Lieferung frei Haus gegen Frachtrechnung. Alle anderen Standardaufträge werden gegen Berechnung einer Logistikpauschale frei Haus geliefert. Hierbei gelten Lieferungen an Endverbraucher oder Baustellenanlieferungen nicht als Standardaufträge. Eine Lieferung an den genannten Lieferort setzt voraus, dass der Lieferort mit einem Lkw angefahren werden kann. Für Lieferungen und Aufträge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten die Preise ab Werk und entsprechend entstehende Lieferkosten werden in Rechnung gestellt. Der Besteller hat sicherzustellen, dass die von ihm genannte Entladestelle mit einem Lkw und Stapler befahren werden kann. Warenrückgabe der Lagerware kann grundsätzlich bis zu maximal vier Wochen akzeptiert werden. Sonderanfertigungen sind hiervon ausgenommen. Eine Warengutschrift in Höhe von 80 Prozent des Kaufpreises erfolgt nur nach ordentlicher, verpackter und mangelfreier Rückgabe. Als Gefahrenübergang gilt hier die Annahme in Lüneburg. Die Rückfracht geht zu Lasten des Käufers.

 

§ 6 GEFAHRÜBERGANG BEI VERSENDUNGE

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Der Vertragspartner behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Vertragspartner sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Er ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller den Vertragspartner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Vertragspartner die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

3. B2B: Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an den Vertragspartner in Höhe des mit dieser vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Vertragspartner wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insb. kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Vertragspartner. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, dem Vertragspartner nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller an den Vertragspartner anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diese verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen des Vertragspartners gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an diese ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der Vertragspartner nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.

 

§ 8 PRODUKTBESCHAFFENHEIT

Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Strukturund sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.

 

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE SOWIE RÜCKGRIFF/HERSTELLERREGRESS

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Vertragspartner gelieferten Ware bei ihrem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz l BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Vertragspartners einzuholen.

4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag , so wird der Vertragspartner die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dieser stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Holz ein Naturprodukt ist und deshalb etwaige zur Verfügung gestellte Muster keine Gewähr bieten, dass die gelieferte Ware dem Muster gleicht. Zur Verfügung gestellte Muster sollen lediglich veranschaulichen, wie Farben bzw. Strukturen aussehen können. Unterschiede können sich also aufgrund der Eigenschaften des Holzes ergeben und stellen deshalb keinen Mangel oder Haftungsgrund dar. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Vertragspartner gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Vertragspartner bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Abs. 6 entsprechend.

§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Der Vertragspartner haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die fahrlässige Verletzung von Pflichten besteht nur, soweit es sich um Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages betrifft und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Der Vertragspartner haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorgenannten Pflichten.

2. Vorgenannte Haftungsausschlüsse beanspruchen keine Geltung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 ANWENDBARES RECHT

1. Dieser Vertrag die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Vertragspartner und sämtliche mit ihm abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Käufers. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 12 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Fa. Glander Farben und WohnStore e.K., Auf den Blöcken 12, 21337 Lüneburg. 

§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gerichtsseitig festgestellt wird oder sich die Unwirksamkeit durch Gesetzesänderungen ergibt. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 FAKTURIERUNGSABTRETUNG

Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

INFORMATIONEN ZUR DATENERHEBUNG GEMÄSS ARTIKEL 13 DSGVO

INFORMATIONEN ZUR DATENERHEBUNG GEMÄSS ARTIKEL 13 DSGVO

Der Betrieb der Firma Glander Farben und Wohnstore e.K., Auf den Blöcken 12, 21337 Lüneburg, Register-Nr. HRA 201621, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE283481269, vertreten durch Kay-Christian Glander (nachfolgend Vertragspartner genannt) erhebt seine Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung seiner vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur statt, wenn dies zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten wir, soweit erforderlich, für die Dauer unserer geschäftlichen Beziehungen. Ihre Daten werden nach der Erhebung ferner so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Speicherdauer richtet sich auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen und ggf. der Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@wohnstore-gruppe.de erreichen.

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, zu.

Stand: Oktober 2024